Sonntag, den 17. April 2011 um 12:18 Uhr

Folgen der Freizügigkeitsregelung in der EU ab Mai

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DGB befürchtet Lohndumping  

Ab dem 1.Mai 2011 können alle osteuropäischen Arbeitnehmer in der EU ohne Beschränkungen arbeiten. Die Gewerkschaften befürchten deshalb erhebliche Lohnabsenkungen und fordern zum 1. Mai gleichen Lohn für gleiche Arbeit. Wenn man bedenkt, wie niedrig die Löhne z.B. in Polen, Estland,Ungarn und Tschechien sind und die Arbeitnehmer mit den dort geltenden Lohnstandards künftig bei uns arbeiten dürfen, dann ahnt man, daß die Sorge der Gewerkschaften nicht unbegründet ist. Keine Arbeitsagentur muß die Einreise ab Mai  mehr genehmigen.  Das wird Probleme schaffen und den Druck auf den Arbeitsmarkt erhöhen. Zwischen 100.000 und eine Million ausländische Arbeitssuchende erwartet die IGBCE. Vor allem die deutschen Arbeitnehmer in den unteren Lohnsegmenten wird diese "Frei-Zügigkeit" treffen, so der stellv. IGBCE-Bezirksleiter, Klaus Brüske. Zwar würde das Entsendegesetz hier geltende Standards beim Lohnanspruch, bei der Urlaubsregelung und der Arbeitssicherheit absichern, jedoch nur auf niedrigstem Niveau und es würde auch nur für einige geschützte Branchen wie z.B. der Bauwirtschaft oder im Krankenhauspflegebereich gelten. Die Leiharbeitnehmer gehören jedoch nicht dazu. Und gerade diese Gruppe wächst seit einigen Jahren kontinuierlich. Da ab Mai die jeweils geltenden Arbeitsbedingungen aus den Herkunftsländern gelten, wird auch die Kontrolle für den Zoll schwieriger, da dieser zu prüfen hätte, welches Länderrecht greift. Die Arbeitgeber reiben sich derweil schon einmal kräftig die Hände. Kein Wunder, denn die durchschnittlichen Arbeitskostenunterschiede sind z.T. grafierend. So liegen diese z.B. in Polen gerade einmal bei 6,90 EUR im Durchschnitt, während sie in Deutschland bei 30,90 EUR liegen. Allerdings hinkt dieses Beispiel, weil hier die Durchshnittsarbeitskosten aus allen Branchen betrachtet werden. Fakt bleibt dennoch, daß sich die Arbeitnehmer in Zukunft noch besser gegeneinander auspielen lassen durch die politisch gewollte importierte Lohnsenkung. Der DGB hat daher recht, wenn er fordert, daß als Grundprinzip gelten muß: gleicher Lohn für gleiche Arbeit am gleichen Ort. 

vgl. hz. a. DGB-Aufruf zum 1.Mai 2011; waz v. 13.4.2011 und Revierkohle vom 18.04.2011  

Letzte Änderung Sonntag, den 17. April 2011 um 12:55 Uhr

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